Bildungsurlaub für wissenschaftliches Schreiben
In einigen Bundesländern haben Angestellte Anspruch auf einen Sonderurlaub namens Bildungsurlaub. Der Schreibaschram ist in einigen Bundesländern als Bildungsurlaub für Wissenschaftler*innen anerkannt. Dies bedeutet, dass die Zeit der Teilnahme als Arbeitszeit gewertet wird und Du zusätzliche Urlaubstage von Deinem Arbeitgeber als Ausgleich bekommst. Im Fall des Schreibaschram fünf Tage.
Ein Bildungsurlaub muss mindestens 6 Wochen vor Teilnahme beantragt werden, dazu musst Du eine Bescheinigung vorlegen, dass die Bildungsmaßnahme im jeweiligen Bundesland (entscheidend ist der Sitz des Arbeitgebers) als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wenn Deine Uni, Dein Forschungsinstitut oder auch ein nicht-wissenschaftlicher Betrieb in diesen Ländern sitzt, kannst Du Deine Teilnahme im Schreibaschram zum Bildungsurlaub machen.
– Berlin (gültig bis 2026)
– Brandenburg (bis 2025)
– Rheinland-Pfalz
– Schleswig Holstein
– Niedersachsen (gültig bis 2025)
– Hessen (Anerkennung nach § 11 Abs. 4 HBUG in Anlehnung an andere Bundesländer ist seit 2024 nicht mehr möglich)
– Hamburg
Hier findest Du die Anerkennung zur Vorlage bei Deinem Arbeitgeber für folgende Arbeitgeber: