Schreibaschram - wissenschaftliches Schreiben

Bildungsurlaub für wissenschaftliches Schreiben

In einigen Bundesländern haben Angestellte Anspruch auf einen Sonderurlaub namens Bildungsurlaub. Der Schreibaschram ist in einigen Bundesländern als Bildungsurlaub für Wissenschaftler*innen anerkannt. Dies bedeutet, dass die Zeit der Teilnahme als Arbeitszeit gewertet wird und Du zusätzliche Urlaubstage von Deinem Arbeitgeber als Ausgleich bekommst. Im Fall des Schreibaschram fünf Tage.
Ein Bildungsurlaub muss mindestens 6 Wochen vor Teilnahme beantragt werden, dazu musst Du eine Bescheinigung vorlegen, dass die Bildungsmaßnahme im jeweiligen Bundesland (entscheidend ist der Sitz des Arbeitgebers) als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wenn Deine Uni, Dein Forschungsinstitut oder auch ein nicht-wissenschaftlicher Betrieb in diesen Ländern sitzt, kannst Du Deine Teilnahme im Schreibaschram zum Bildungsurlaub machen.

Berlin
Brandenburg
Rheinland-Pfalz
– Schleswig Holstein
Niedersachsen

Hier findest Du die Anerkennung zur Vorlage bei Deinem Arbeitgeber für folgende Arbeitgeber: